Hausaufgabenkonzept

 

 

Überarbeitetes Hausaufgabenkonzept der Grundschule Nord – ab Schuljahr 2019/20

 

  1. Gesetzesgrundlagen

VV Schulbetrieb 45.10

Absatz 5:
 1.1. Hausaufgaben

 

 - HA ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang

- dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten

- Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden

- sollen zum selbständigen Arbeiten hinführen und befähigen

- Umfang und Schwierigkeitsgrad der HA müssen der Leistungsfähigkeit aller Schüler  entsprechen und ohne fremde Hilfe 
bewältigt werden (differenzierte Hausaufgaben)

- Zeitlicher Aufwand für die Erledigung der HA am einzelnen Unterrichtstag durchschnittlich

                               Kl. 1 / 2                bis       30 min
                               Kl. 3 / 4                bis       45 min
                               Kl. 5 / 6                bis       60 min

 

1.2. keine Erteilung von HA
 
    1.   zum nächsten Tag, wenn schulische Veranstaltungen stattfinden

    2.   von Freitag zu Montag

    3.   von einem Unterrichtstag zum Folgenden, wenn Feiertage oder sonstige unterrichtsfreie Tage dazwischen liegen

    4.   über die Ferien

 

Grundschulverordnung § 10 (6)

 - Die Ergebnisse der Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen und fließen in den Unterricht ein.

 - Anfertigungen der HA sind stichprobenartig zu überprüfen und können bewertet werden (siehe VV Leistungsbewertung).

 

1.2. Festlegungen und Beschlüsse an der GR Nord Finsterwalde

in Abstimmung mit Lehrern, Horterziehern und Eltern unter Beachtung der Ganztagsangebote (siehe Schulprogramm)

 

    1. HA-Konzept wird in jedem Schuljahr bei der ersten Elternversammlung entsprechend der Klassenstufe zur Kenntnis gegeben und erläutert

    2. HA sind fester Planungsbestandteil der Stunde und werden ausreichend erklärt und in das HA-Heft eingetragen und nach Erledigung vom Schüler dort abgehakt

    3. HA werden von der Lehrkraft zum Erledigungstag in das Klassenbuch eingetragen

    4. Freiwilligkeit gilt für alle Fleißaufgaben

    5. wenn HA mehrheitlich nicht verstanden wurden, kann die Hortkollegin abbrechen und benachrichtigt den Fachkollegen
    6. in Klasse 1 und 2 werden die Schüler noch auf Fehler hingewiesen und zur Korrektur angehalten, in allen anderen Klassenstufen wird auf die Vollständigkeit der HA geachtet, aber nicht vordergründig auf Richtigkeit, um dem Lehrer einen besseren Überblick bei Schwierigkeiten zu geben.

      nach Ausschöpfung der Zeitvorgabe kann der Schüler das HA-Zimmer verlassen

    7. Nicht erledigte Aufgaben aus dem Unterricht werden in einer höheren Klasse erledigt bzw. zu Hause beendet

    8. Elternpflicht: Lesen üben, Vokabeln lernen, mündliche HA wie z.B. Vorträge sowie Berichtigungen sind zu Hause zu erledigen - (je nach Absprache mit dem Klassenleiter
    9. Äußere Form von HA:   

Hausaufgaben      zum …    (Datum)

                                       Rb. S. …..     Nr. …..

 
10. HA werden dem Leistungsniveau der Schüler angepasst und differenziert gestellt, um bei den Schülern Erfolgserlebnisse zu sichern.

11. Nacharbeit in der Schule ist jeder Zeit möglich, wenn der Fachlehrer es anordnet 
      (bei vorheriger Information an die Eltern)

12. Es wird angestrebt, dass die Eltern das Hausaufgabenheft am Ende der Woche überprüfen und unterschreiben.
     
Die Schüler zeigen das vorgetragene HA-Heft am Montag im Morgenkreis dem Klassenlehrer